Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG und dem Kunden.
Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG diese ausdrücklich als für sich verbindlich anerkennt.
§1 Vertragsabschluß
Verträge zwischen der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG zustande.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigten. Die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
§2 Preise
Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
Die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
Alle Preise verstehen sich brutto inkl. Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG. Die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG in Rechnung gestellt.
§3 Zahlung
Die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig.
Darüber hinaus ist die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
30% der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn,
30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten
Veranstaltungstag,
10% des Preises bei Erhalt der Endabrechnung.
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
Bei Zahlungsverzug ist die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG berechtigt, unbeschadet weitergehende Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8% über dem Basiszins).
Die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG ist im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Vorschusszahlungen, nach Fristsetzung berechtigt, neben dem Verzugsschaden vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes §5.
§4 Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG zu leisten:
1. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in voller Höhe zu zahlen.
2. von den Durchführungskosten sind zu zahlen:
- bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Leistungsbeginn: 20%
- bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40%
- bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60%
- bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80%
- danach oder bei Nichtantritt 100%
Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen und der Beginn von Reisen, sowie generell der Tag, an dem die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG ihrererseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG.
Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG im Rahmen des Verkaufs oder der Vermietung von Waren. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts vom Vertrag eine Pauschale in Höhe von einheitlich 40% des vereinbarten Preises von dem Kunden zu zahlen.
Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens ist beiden Vertragsparteien unbenommen.
Im Falle einer Undurchführbarkeit der Veranstaltung wegen Schlechtwetter hat der Kunde die Bereitstellungskosten zu zahlen.
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Für jeden Fall des Rücktrittes der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG wird die Haftung der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
§5 Haftung
Die Haftung der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG gegenüber Kunden auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG herbeigeführt wurde.
Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG und dem Kunden vereinbart, daß dieser die Leistungen der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei einem Leistungsangebot der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG mit erhöhtem Risiko kann die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen.
Die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden durch den Abschluß oder die Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die Höherversicherung werden in diesem Fall die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG als Auslagen erstattet.
Soweit die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG gleichlautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
Die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG gegenüber erhoben werden.
§ 6 Miete / Leihe
Soweit die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG Waren jeglicher Art vermietet oder verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Auf Wunsch wird ihm die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG ein entsprechendes Versicherungsangebot vermitteln.
§ 7 Vermittlungsleistung
Die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
Soweit die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG hergestellten Kontakte für den Abschluß von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG vermittelt worden. Die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.
§ 8 Gewährleistung
Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, daß die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind. Ebenfalls bestätigt er für evtl. Wasserveranstaltungen, daß die Teilnehmer Schwimmer sind. Nichtschwimmer sind in ihrem eigenen Interesse von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG steht das Recht zu, Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, erforderlich scheint.
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, daß die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der geplanten Veranstaltung zugelassen und geeignet sind. Der Kunde übernimmt insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Kunde übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 9 Schlußbestimmung
Alle personenbezogenen Daten, die der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
§ 10 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Bad Kreuznach. Der Kunde kann der Lauschhütten Betriebs GmbH & Co. Event KG nur an deren Sitz verklagen.
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