Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der PRO TIME GmbH und dem Kunden.
Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die PRO TIME GmbH diese ausdrücklich als für sich verbindlich anerkennt.
§1 Vertragsabschluss
Verträge zwischen der PRO TIME GmbH und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die PRO TIME GmbH zustande.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der PRO TIME GmbH und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die der PRO TIME GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigten. Die PRO TIME GmbH verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
§2 Preise
Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
Die PRO TIME GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der PRO TIME GmbH. Die PRO TIME GmbH ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von der PRO TIME GmbH sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der PRO TIME GmbH in Rechnung gestellt.
§3 Zahlung
Die PRO TIME GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig.
Darüber hinaus ist die PRO TIME GmbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
30% der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn,
30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag,
10% des Preises bei Erhalt der Endabrechnung.
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
Bei Zahlungsverzug ist die PRO TIME GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehende Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8% über dem Basiszins).
Die PRO TIME GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Vorschusszahlungen, nach Fristsetzung berechtigt, neben dem Verzugsschaden vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes §5.
§4 Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an die PRO TIME GmbH zu leisten:
1. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in voller Höhe zu zahlen.
2. von den Durchführungskosten sind zu zahlen:
- bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Leistungsbeginn: 20% - bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40% - bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60% - bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80% - danach oder bei Nichtantritt 100%
Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen und der Beginn von Reisen, sowie generell der Tag, an dem die PRO TIME GmbH ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.
Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der PRO TIME GmbH.
Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der PRO TIME GmbH im Rahmen des Verkaufs oder der Vermietung von Waren. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts vom Vertrag eine Pauschale in Höhe von einheitlich 40% des vereinbarten Preises von dem Kunden zu zahlen.
Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.
Im Falle einer Undurchführbarkeit der Veranstaltung wegen Schlechtwetter hat der Kunde die Bereitstellungskosten zu zahlen.
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die PRO TIME GmbH als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die PRO TIME GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Für jeden Fall des Rücktrittes der PRO TIME GmbH wird die Haftung der PRO TIME GmbH gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.
§5 Haftung
Die Haftung der PRO TIME GmbH gegenüber Kunden auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die PRO TIME GmbH herbeigeführt wurde.
Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen der PRO TIME GmbH und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen der PRO TIME GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei einem Leistungsangebot der PRO TIME GmbH mit erhöhtem Risiko kann die PRO TIME GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen.
Die PRO TIME GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden durch den Abschluss oder die Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die Höherversicherung werden in diesem Fall die PRO TIME GmbH als Auslagen erstattet.
Soweit die PRO TIME GmbH im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde der PRO TIME GmbH von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen
übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten der PRO TIME GmbH gleichlautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
Die PRO TIME GmbH übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde die PRO TIME GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern der PRO TIME GmbH gegenüber erhoben werden.
§ 6 Miete / Leihe
Soweit die PRO TIME GmbH Waren jeglicher Art vermietet oder verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche der PRO TIME GmbH ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Auf Wunsch wird ihm die PRO TIME GmbH ein entsprechendes Versicherungsangebot vermitteln.
§ 7 Kletterwald
Sicherheit wird im Kletterwald-Lauschhütte Groß geschrieben. Die Sorgeberechtigten des minderjährigen Teilnehmers müssen diese Benutzungsregeln durchlesen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser den Outdoorpark betreten darf. Die Benutzung des Outdoorpark ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen liegt ausschließlich in Verantwortung des jeweiligen Benutzers. Der Bereich Kletterwald ist für alle Besucher ab dem vollendeten 8. Lebensjahr geöffnet, die nicht an einer Krankheit oder psychischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder unter 10 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen klettern. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Outdoorpark zu begehen. Das Rauchen im Wald ist verboten. Jeder Teilnehmer muss eine Sicherheitseinweisung durchlaufen und die nachfolgenden Sicherheitsregeln unbedingt befolgen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers/Trainers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Betreibers/Trainers können die betreffenden Teilnehmer vom Outdoorpark ausgeschlossen werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Betreibers/Trainers übernimmt die Pro Time GmbH keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Die Pro Time GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Pro Time GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter. Die ausgeliehene Ausrüstung muss nach Anweisung des Betreibers/Trainers benutzt werden.Es dürfen beim Begehen des Kletterparks keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc.) Die ausgeliehene Kletterausrüstung wie Helm, Gurt mit Smart Belay sind nicht auf andere Personen übertragbar. Während des Kletterns darf die Ausrüstung nicht abgelegt werden. Nach 3 Stunden ist die Ausrüstung wieder zurück zu geben. Beim Klettern muss ein Sicherungskarabiner immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Jede Station darf von max. einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Podesten (Plattformen) dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert.Hunde sind an der Leine zu führen.Die Pro Time GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Pro Time GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter.
§ 8 Bogenparcours
Jeder Teilnehmer muss diese Bedingungen vor der Nutzung des Bogenparcours durchlesen und akzeptieren. Die Sorgeberechtigten des minderjährigen Teilnehmers müssen diese Benutzungsregeln durchlesen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser den Bogenparcours absolvieren darf. Die Benutzung des Bogenparcours ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Benutzers. Minderjährige unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Bogenparcours zu absolvieren.Jeder Schütze ist verpflichtet, vor Nutzung des Parcours, die Nutzungsgebühr zu entrichten. Die Benutzung des Parcours ist nur mit einer gültigen Tageskarte erlaubt. Diese muss immer mitgeführt werden und auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Karte ist nicht übertragbar.Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst.Alle Schützen verpflichten sich, nur dann zu schießen, wenn sie sich von freier Schussbahn vor und hinter dem Ziel überzeugt haben.Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Unter Bäumen besteht die Gefahr von Astbruch. Totholz wurde nicht aus den umliegenden Bäumen entfernt. Bei Starkwind und Sturm ist das Betreten des Bogenparcours verboten. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcoursgelände erforderlich. Die Pro Time GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Pro Time GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter.Jeder Schütze muss eine Sicherheitseinweisung durchlaufen und die nachfolgenden Sicherheitsregeln unbedingt befolgen.Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern, Pilzsammlern und allen anderen Personen, die sich auf dem Parcoursgelände befinden, geboten. Ist eine Person vor der Abschussmarkierung oder gar im Schussbereich, darf kein Pfeil eingelegt werden. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass die „Nichtbogenschützen“ Ihr Tun nicht einschätzen können und sich belästigt bzw. gefährdet fühlen könnten! Es darf nur auf die aufgestellten Ziele und nur aus der Richtung der dafür vorgesehenen Abschusspflöcke geschossen werden.Die Veränderung des Parcours oder dessen Einrichtung (z.B. Verstellen von Scheiben oder Markierungen) ist verboten. evtl. Schäden an der Parcourseinrichtung sind umgehend dem Parcoursbetreiber zu melden.Der Parcours darf nur nach Turnierregeln geschossen werden. Das heißt, jedes Ziel (ausgenommen der Einschießplatz) mit maximal 3 Pfeilen. In Ausnahmen weitere Pfeile, bis der 1. Treffer erfolgt. Da es sich bei der Benutzungsgebühr um eine Tagesgebühr handelt, kann der Parcours mehrmals am Tag genutzt werden.Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung des Ziels ausgezogen werden. Der Spannvorgang darf nicht über der Zieloberkante erfolgen, damit der Pfeil mit Sicherheit nicht über den Pfeilfang fliegen kann.Bei Trefferaufnahme (Pfeile ziehen) ist der Bogen oder ein anderes eindeutiges Zeichen am Abschusspflock zu belassen um nachfolgende Schützen zu warnen.Beim Ziehen der Pfeile den Pfeilfang (3-D-Tiere / Scheiben / Säcke) mit einer Hand fixieren.Es ist strengstens verboten auf lebende Tiere zu schießen. Bei Zuwiderhandlung ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.Das Rauchen im Wald ist verboten.Müll in jeglicher Form, auch Pfeilbruch, bitte mit zurück nehmen und nicht auf dem Parcours zurücklassen.Zugelassene Bögen und Pfeilmaterial, sofern nicht von der Pro Time GmbH für die Dauer der Nutzung gemietet:• Es sind Recurvebögen zugelassen mit einer Stärke bis 30 lbs. Armbrüste und Compound Bögen sind verboten!• Erlaubt sind nur Pfeile mit Feld- oder Scheibenspitzen.Verlorene Mietpfeile werden mit 5,00 € berechnet.Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen die sich nicht an diese Benutzungsregeln halten, vom Park auszuschließen und ggf. Schadensersatzforderungen zu stellen. Die Geschäftsleitung behält sich auch das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.) einzustellen.
§ 9 Vermittlungsleistung
Die PRO TIME GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die PRO TIME GmbH von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
Soweit die PRO TIME GmbH als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von der PRO TIME GmbH hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die PRO TIME GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der PRO TIME GmbH vermittelt worden. Die PRO TIME GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.
§ 10 Gewährleistung
Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind. Ebenfalls bestätigt er für evtl. Wasserveranstaltungen, dass die Teilnehmer Schwimmer sind. Nichtschwimmer sind in ihrem eigenen Interesse von der Teilnahme ausgeschlossen.
Der PRO TIME GmbH steht das Recht zu, Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die PRO TIME GmbH ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, erforderlich scheint.
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen der PRO TIME GmbH nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der PRO TIME GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die PRO TIME GmbH begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der PRO TIME GmbH unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen die PRO TIME GmbH nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der geplanten Veranstaltung zugelassen und geeignet sind. Der Kunde übernimmt insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Kunde übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die PRO TIME GmbH von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
§ 11 Schlussbestimmung
Alle personenbezogenen Daten, die der PRO TIME GmbH zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
§ 12 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Bad Kreuznach. Der Kunde kann der PRO TIME GmbH nur an deren Sitz verklagen.
AGB KLETTERWALD
Sicherheit wird im Kletterwald-Lauschhütte Groß geschrieben. Die Sorgeberechtigten des minderjährigen Teilnehmers müssen diese Benutzungsregeln durchlesen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser den Outdoorpark betreten darf. Die Benutzung des Outdoorpark ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen liegt ausschließlich in Verantwortung des jeweiligen Benutzers. Der Bereich Kletterwald ist für alle Besucher ab dem vollendeten 8. Lebensjahr geöffnet, die nicht an einer Krankheit oder psychischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder unter 10 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen klettern. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Outdoorpark zu begehen. Das Rauchen im Wald ist verboten. Jeder Teilnehmer muss eine Sicherheitseinweisung durchlaufen und die nachfolgenden Sicherheitsregeln unbedingt befolgen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers/Trainers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Betreibers/Trainers können die betreffenden Teilnehmer vom Outdoorpark ausgeschlossen werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Betreibers/Trainers übernimmt die Pro Time GmbH keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Die Pro Time GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Pro Time GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter. Die ausgeliehene Ausrüstung muss nach Anweisung des Betreibers/Trainers benutzt werden.Es dürfen beim Begehen des Kletterparks keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc.) Die ausgeliehene Kletterausrüstung wie Helm, Gurt mit Smart Belay sind nicht auf andere Personen übertragbar. Während des Kletterns darf die Ausrüstung nicht abgelegt werden. Nach 3 Stunden ist die Ausrüstung wieder zurück zu geben. Beim Klettern muss ein Sicherungskarabiner immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. Jede Station darf von max. einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Podesten (Plattformen) dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert.Hunde sind an der Leine zu führen.Die Pro Time GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Pro Time GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter.
AGB BOGENPARCOURS
Jeder Teilnehmer muss diese Bedingungen vor der Nutzung des Bogenparcours durchlesen und akzeptieren. Die Sorgeberechtigten des minderjährigen Teilnehmers müssen diese Benutzungsregeln durchlesen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser den Bogenparcours absolvieren darf. Die Benutzung des Bogenparcours ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Benutzers. Minderjährige unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Bogenparcours zu absolvieren.Jeder Schütze ist verpflichtet, vor Nutzung des Parcours, die Nutzungsgebühr zu entrichten. Die Benutzung des Parcours ist nur mit einer gültigen Tageskarte erlaubt. Diese muss immer mitgeführt werden und auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Karte ist nicht übertragbar.Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst.Alle Schützen verpflichten sich, nur dann zu schießen, wenn sie sich von freier Schussbahn vor und hinter dem Ziel überzeugt haben.Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Unter Bäumen besteht die Gefahr von Astbruch. Totholz wurde nicht aus den umliegenden Bäumen entfernt. Bei Starkwind und Sturm ist das Betreten des Bogenparcours verboten. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcoursgelände erforderlich. Die Pro Time GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Pro Time GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter.Jeder Schütze muss eine Sicherheitseinweisung durchlaufen und die nachfolgenden Sicherheitsregeln unbedingt befolgen.Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern, Pilzsammlern und allen anderen Personen, die sich auf dem Parcoursgelände befinden, geboten. Ist eine Person vor der Abschussmarkierung oder gar im Schussbereich, darf kein Pfeil eingelegt werden. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass die „Nichtbogenschützen“ Ihr Tun nicht einschätzen können und sich belästigt bzw. gefährdet fühlen könnten! Es darf nur auf die aufgestellten Ziele und nur aus der Richtung der dafür vorgesehenen Abschusspflöcke geschossen werden.Die Veränderung des Parcours oder dessen Einrichtung (z.B. Verstellen von Scheiben oder Markierungen) ist verboten. evtl. Schäden an der Parcourseinrichtung sind umgehend dem Parcoursbetreiber zu melden.Der Parcours darf nur nach Turnierregeln geschossen werden. Das heißt, jedes Ziel (ausgenommen der Einschießplatz) mit maximal 3 Pfeilen. In Ausnahmen weitere Pfeile, bis der 1. Treffer erfolgt. Da es sich bei der Benutzungsgebühr um eine Tagesgebühr handelt, kann der Parcours mehrmals am Tag genutzt werden.Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung des Ziels ausgezogen werden. Der Spannvorgang darf nicht über der Zieloberkante erfolgen, damit der Pfeil mit Sicherheit nicht über den Pfeilfang fliegen kann.Bei Trefferaufnahme (Pfeile ziehen) ist der Bogen oder ein anderes eindeutiges Zeichen am Abschusspflock zu belassen um nachfolgende Schützen zu warnen.Beim Ziehen der Pfeile den Pfeilfang (3-D-Tiere / Scheiben / Säcke) mit einer Hand fixieren.Es ist strengstens verboten auf lebende Tiere zu schießen. Bei Zuwiderhandlung ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.Das Rauchen im Wald ist verboten.Müll in jeglicher Form, auch Pfeilbruch, bitte mit zurück nehmen und nicht auf dem Parcours zurücklassen.Zugelassene Bögen und Pfeilmaterial, sofern nicht von der Pro Time GmbH für die Dauer der Nutzung gemietet:• Es sind Recurvebögen zugelassen mit einer Stärke bis 30 lbs. Armbrüste und Compound Bögen sind verboten!• Erlaubt sind nur Pfeile mit Feld- oder Scheibenspitzen.Verlorene Mietpfeile werden mit 5,00 € berechnet.Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen die sich nicht an diese Benutzungsregeln halten, vom Park auszuschließen und ggf. Schadensersatzforderungen zu stellen. Die Geschäftsleitung behält sich auch das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.) einzustellen.
PRO TIME GmbH, Gutleuthof, 55545 Bad Kreuznach
Geschäftsführer: Eckart Rückes
Handelsregisterniederlassung Amtsgericht Bad Kreuznach - HRB: 4693