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NUTZUNGSBEDINGUNGEN
KLETTERWALD

Sicherheit wird im Kletterwald-Lauschhütte Groß geschrieben.

  1. Jeder Teilnehmer muss diese Benutzungsregeln vor Betreten des Outdoorpark durchlesen. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Sorgeberechtigten des minderjährigen Teilnehmers müssen diese Benutzungsregeln durchlesen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser den Outdoorpark betreten darf. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass Sie diese Teilnahmebedingungen durchgelesen und mit dem minderjährigen Teilnehmer besprochen haben und mit ihnen einverstanden sind. 

  2. Die Benutzung des Outdoorpark ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen liegt ausschließlich in Verantwortung des jeweiligen Benutzers. Der Bereich Kletterwald ist für alle Besucher ab dem vollendeten 8. Lebensjahr geöffnet, die nicht an einer Krankheit oder psychischen Beeinträchtigung leiden, die beim Begehen des Parks eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte. Kinder unter 10 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen klettern. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Outdoorpark zu begehen. 

  3.  Das Rauchen im Wald ist verboten. 

  4.  Jeder Teilnehmer muss eine Sicherheitseinweisung durchlaufen und die nachfolgenden Sicherheitsregeln unbedingt befolgen. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers/Trainers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Betreibers/Trainers können die betreffenden Teilnehmer vom Outdoorpark ausgeschlossen werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Betreibers/Trainers übernimmt die Pro Time GmbH keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Die Pro Time GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Pro Time GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter. 

  5.  Die ausgeliehene Ausrüstung muss nach Anweisung des Betreibers/Trainers benutzt werden.

  6. Es dürfen beim Begehen des Kletterparks keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (Schmuck, Mobiltelefone, Kameras etc.) 

  7. Die ausgeliehene Kletterausrüstung wie Helm, Gurt mit Smart Belay sind nicht auf andere Personen übertragbar. Während des Kletterns darf die Ausrüstung nicht abgelegt werden. Nach 3 Stunden ist die Ausrüstung wieder zurück zu geben. 

  8. Beim Klettern muss ein Sicherungskarabiner immer im Sicherungsseil eingehängt sein. Es dürfen nie beide Sicherungskarabiner aus dem Sicherungsseil ausgehängt werden. 

  9.  Jede Station darf von max. einer Person gleichzeitig begangen werden. 

  10. Auf den Podesten (Plattformen) dürfen sich max. 3 Personen gleichzeitig aufhalten. 

  11. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert.

  12. Hunde sind an der Leine zu führen.

  13. Die Pro Time GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Pro Time GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter.

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