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NUTZUNGSBEDINGUNGEN BOGENPARCOURS

Sicherheit wird im OUTDOORPARK-Lauschhütte Groß geschrieben.

  1. Betreiber und Vertragspartner ist die PRO TIME GmbH, Gutleuthof, 55545 Bad KreuznachGeschäftsführer Eckart Rückes - Handelsregisterniederlassung AG Bad Kreuznach - HRB: 4693

  2. Jeder Teilnehmer muss diese Bedingungen vor der Nutzung des Bogenparcours durchlesen und akzeptieren. Die Sorgeberechtigten des minderjährigen Teilnehmers müssen diese Benutzungsregeln durchlesen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser den Bogenparcours absolvieren darf. 

  3. Die Benutzung des Bogenparcours ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen liegt ausschließlich in der Verantwortung des jeweiligen Benutzers. Minderjährige unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein. Personen, die alkoholisiert sind oder unter dem Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, den Bogenparcours zu absolvieren.

  4. Jeder Schütze ist verpflichtet, vor Nutzung des Parcours, die Nutzungsgebühr zu entrichten. Die Benutzung des Parcours ist nur mit einer gültigen Tageskarte erlaubt. Diese muss immer mitgeführt werden und auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Karte ist nicht übertragbar.

  5. Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst.

  6. Alle Schützen verpflichten sich, nur dann zu schießen, wenn sie sich von freier Schussbahn vor und hinter dem Ziel überzeugt haben.

  7. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Unter Bäumen besteht die Gefahr von Astbruch. Totholz wurde nicht aus den umliegenden Bäumen entfernt. Bei Starkwind und Sturm ist das Betreten des Bogenparcours verboten. 

    Festes Schuhwerk ist auf dem Parcoursgelände erforderlich. Die Pro Time GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die Pro Time GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter.

  8. Jeder Schütze muss eine Sicherheitseinweisung durchlaufen und die nachfolgenden Sicherheitsregeln unbedingt befolgen.

  9. Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern, Pilzsammlern und allen anderen Personen, die sich auf dem Parcoursgelände befinden, geboten. Ist eine Person vor der Abschussmarkierung oder gar im Schussbereich, darf kein Pfeil eingelegt werden. Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass die „Nichtbogenschützen“ Ihr Tun nicht einschätzen können und sich belästigt bzw. gefährdet fühlen könnten! 

  10. Es darf nur auf die aufgestellten Ziele und nur aus der Richtung der dafür vorgesehenen Abschusspflöcke geschossen werden.

  11. Die Veränderung des Parcours oder dessen Einrichtung (z.B. Verstellen von Scheiben oder Markierungen) ist verboten. evtl. Schäden an der Parcourseinrichtung sind umgehend dem Parcoursbetreiber zu melden.

  12. Der Parcours darf nur nach Turnierregeln geschossen werden. Das heißt, jedes Ziel (ausgenommen der Einschießplatz) mit maximal 3 Pfeilen. In Ausnahmen weitere Pfeile, bis der 1. Treffer erfolgt. Da es sich bei der Benutzungsgebühr um eine Tagesgebühr handelt, kann der Parcours mehrmals am Tag genutzt werden.

  13. Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung des Ziels ausgezogen werden. Der Spannvorgang darf nicht über der Zieloberkante erfolgen, damit der Pfeil mit Sicherheit nicht über den Pfeilfang fliegen kann.

  14. Bei Trefferaufnahme (Pfeile ziehen) ist der Bogen oder ein anderes eindeutiges Zeichen am Abschusspflock zu belassen um nachfolgende Schützen zu warnen.

  15. Beim Ziehen der Pfeile den Pfeilfang (3-D-Tiere / Scheiben / Säcke) mit einer Hand fixieren.

  16. Es ist strengstens verboten auf lebende Tiere zu schießen. Bei Zuwiderhandlung ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

  17. Das Rauchen im Wald ist verboten.

  18. Müll in jeglicher Form, auch Pfeilbruch, bitte mit zurück nehmen und nicht auf dem Parcours zurücklassen.

  19. Zugelassene Bögen und Pfeilmaterial, sofern nicht von der Pro Time GmbH für die Dauer der Nutzung gemietet:

    • Es sind Recurvebögen zugelassen mit einer Stärke bis 30 lbs. Armbrüste und Compound Bögen sind verboten!

    • Erlaubt sind nur Pfeile mit Feld- oder Scheibenspitzen.

  20. Verlorene Mietpfeile werden mit 5,00 € berechnet.

  21. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Personen die sich nicht an diese Benutzungsregeln halten, vom Park auszuschließen und ggf. Schadensersatzforderungen zu stellen. Die Geschäftsleitung behält sich auch das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. 

Forsthaus Lauschhütte

55442 Daxweiler

Telefon Gastronomie: 0 67 24-6038012

Telefon Verwaltung: 0 67 24-6038013

Telefon Outdoorpark: 01 70-38 54 567

info@lauschhuette.de

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Öffnungszeiten Gastronomie: 

Freitag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Samstag und Sonntag von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Schulferien RLP: Mittwoch - Sonntag von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Bitte beachten Sie eventuelle Änderungen in unseren News!

Öffnungszeiten Outdoorpark (ab Osterferien 2025):

Samstag und Sonntag ab 10:00 Uhr

während der Schulferien in Rheinland-Pfalz:

Kletterwald: Freitag - Sonntag ab 10 Uhr, letzte Einweisung um 16 Uhr

Bogenschießen, TabActionTour, TeamFunParcours: Mittwoch - Sonntag ab 10:00 Uhr

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