top of page

NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERNACHTUNGEN
AUF DER LAUSCHHÜTTE

GELTEND FÜR ÜBERNACHTUNGEN IM WALDMOBIL, DEM JURTENCAMP, IM EIGENEN ZELT ODER IN EINEM DER ANGEBOTENEN BAUMHÄUSER

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

(1) Die PRO TIME GmbH, Gutleuthof, 55545 Bad KreuznachGeschäftsführer: Eckart Rückes - Handelsregisterniederlassung Amtsgericht Bad Kreuznach - HRB: 4693 (nachfolgend „Betreiber“), betreibt den Outdoorpark Lauschhütte mit Übernachtungsmöglichkeiten am Forsthaus Lauschhütte in 55442 Daxweiler. Für die Nutzung des Übernachtungsangebotes durch den Nutzer gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. 

(2) Jeder Nutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Erziehungsberechtigten eines Nutzers unter 18 Jahren erkennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso an und bestätigen, diese mit dem minderjährigen Nutzer vor der Nutzung der Angebote des Betreibers durchgesprochen zu haben. 

 

§ 2 Benutzungsberechtigung 

(1) Die Benutzung des Angebots ist kostenpflichtig. 

(2) Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der jeweiligen gültigen Preisliste. 

(3) Der Check in ist ab 14:00 Uhr am Anreisetag möglich.

(4) Der Check out ist bis 10:00 Uhr am Abreisetag vorzunehmen.

 

§ 3 Haftung

(1) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch das Nutzen der Übernachtungsmöglichkeiten oder sonst im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Outdoopark entstehen. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (u.a. der Verkehrssicherungspflichten) und/oder bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Betreibers (nebst ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen). In keinem Fall haftet der Betreiber für nicht vorhersehbare oder entfernt liegende Schäden. Die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. 

(2) Ein Schaden ist unverzüglich dem Personal anzuzeigen. 

(3) Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die Ihnen anvertrauten Personen. Für Kinder bestehen beim Aufenthalt im Kletterwald und insbesondere beim Übernachten in den Baumhäusern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern bzw. sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthalts im Outdoorpark zu beaufsichtigen. Bei Gruppen bestehend aus mehreren Minderjährigen und Schulklassen haben die volljährigen Gruppenleiter dafür einzustehen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers von den Gruppenmitgliedern in allen Punkten eingehalten werden. 

4) Auf Wertgegenstände und die eigene Ausrüstung ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. 

 

§ 4 Sicherheitsanweisungen und Ausrüstung 

(1) Jeder Nutzer der Baumhäuser muss sich beim Aufstieg gegen Absturz sichern. Sicherungsgurte werden gestellt und eine Einweisung erfolgt. 

(2) Offenes Feuer und Rauchen ist auf den Übernachtungsplattformen verboten.

(3) Bei Sturm und / Gewitter sind die Plattformen zu verlassen.

(4) Auf den Übernachtungsplattformen Erlebnest, Baumhaus und der Trekkingplattform sind Hunde nicht erlaubt.

 

§ 5 Urheberrechte 

(1) Der Betreiber behält sich das Recht vor, während der Benutzung im gesamten Kletterwald Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu machen und diese zu Werbe- und Informationszwecken zu verwenden. Nutzer, die damit nicht einverstanden sind, haben dies dem Personal vor Benutzung anzuzeigen. 

(2) Das Anfertigen von Foto-, Film- und Webcam-Aufnahmen zu anderen als privaten Zwecken dürfen nur nach Absprache mit dem Betreiber gemacht werden. 

 

§ 6 Hausrecht 

(1) Der Betreiber bzw. die für ihn handelnden Personen behalten sich das Recht vor, Personen die sich nicht an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen halten, von der Nutzung des Kletterwaldes auszuschließen. 

(2) Der Betreiber übt das Hausrecht aus und behält sich vor, jederzeit den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen und bei widriger Witterung (Feuer, Sturm, Gewitter, technische Defekte, Unfall etc.) ganz oder zeitweise einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises. 

(3) Der Kletterwald als Teil der Natur ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen. 

(4) Hunde sind auf dem gesamten Gelände des Kletterwaldes anzuleinen. 

(5) Die Toilettenanlangen der Gastronomie sind zu benutzen. Wildpinkeln u.a. ist insbesondere im Bereich der Übernachtungsplätze verboten.

 

§ 7 Datenschutz

(1) Der Betreiber erhebt nur Daten, die notwendig sind, um die Anlage auf sicherheitstechnischem bestimmten Niveau betreiben zu können. Dies betrifft insbesondere die namentliche Unterzeichnung zur Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

(2) Der Betreiber gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte heraus, es sei denn, der Nutzer hat ausdrücklich sein Einverständnis gegeben. 

 

§ 8 Salvatorische Klausel 

(1) Sind allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. 

(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

bottom of page